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Prüfungsberechtigte

Die Prüfungsberechtigungen für akademische Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs erteilt. Prüfungsberechtigt sind in der Regel alle hauptamtlich Lehrenden, die Lehrveranstaltungen im Prüfungsfach anbieten. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt.
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