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Informationen zum nicht-integrierten Schulpraktikum (SP)

Folgende Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Examensstudiengänge Lehramt Grund- und Mittelstufe, Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen, Lehramt an Sonderschulen (alte Examensstudiengänge).

Studierende der BA-Lehramtsstudiengänge absolvieren kein nicht-integriertes Schulpraktikum(SP)!

Für Studierende des Lehramts an der Grund- und Mittelstufe sowie Studierende des Lehramts an der Oberstufe ist die Teilnahme an einem Integrierten Schulpraktikum Voraussetzung für die Teilnahme an einem nicht-integrierten Schulpraktikum.

Bei der Wahl der Schulstufe ist zu beachten, dass das Praktikum zwingend in der Schulstufe absolviert wird, die nicht durch das ISP abgedeckt wurde.

Praktika können sowohl in Hamburg als auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Praktikumsschule in Hamburg zu erhalten: Entweder wird eine entsprechende Anfrage mittels Anmeldeformular (siehe „Formulare“) an das ZfS gerichtet oder der Studierende nimmt selbst Kontakt zu einer Schule auf. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung fristgerecht (siehe Organisationsplan) im ZfS eingereicht werden. Auf diesem Anmeldeformular hat die Schule die Betreuung des Studierenden zu bestätigen.

Praktikumsplätze in anderen Bundesländern werden von den Studierenden selbst organisiert. In allen Fällen ist eine Anmeldung im ZfS erforderlich. Der Anmeldeschluß ist dem Organisationsplan zu entnehmen.

Sobald Sie durch Aushang Ihren Praktikumsplatz kennen, sollten Sie sich in "Ihrer" Schule vorstellen und mit Schulleitung und MentorIn bekannt machen. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon etwas über geplante Unterrichtseinheiten in Erfahrung bringen können, erleichtert Ihnen das den Einstieg in Ihr Praktikum.

In der ersten Woche Ihres Praktikums sollten Sie mit ausführlichen Hospitationen und kleineren Aufgaben im Rahmen des Unterrichts beginnen (Gruppenbetreuung, Hilfestellungen für einzelne SchülerInnen, u.a.).

Sie sollten sich dabei auf eine Klasse und nicht so sehr auf Ihre Fächer konzentrieren und sich vertraut machen mit:

  • den biographischen und sozialen Daten der Schüler(innen),
  • dem Umfeld der Schule,
  • dem Arbeits- und Unterrichtsstil der Lehrerin bzw. des Lehrers,
  • den Verhaltensweisen, Interessen und dem Leistungsstand der SchülerInnen,
  • den äußeren Unterrichtsbedingungen wie Stundenplan, Schulbüchern, Fachräumen u.a.
  • dem Schulprogramm dieser Schule.

Nach der ersten Woche sollten Sie dann mit eigenen Unterrichtsversuchen beginnen. In Absprache mit der/des MentorIn sollten Sie den Verlauf des Praktikums so anlegen, daß die geforderten 12-15 Stunden eigene Unterrichtstätigkeit sich sinnvoll auf die verbleibenden drei Wochen verteilen. Dabei ist anzustreben, dass möglichst zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorbereitet und durchgeführt werden. Bei der Unterrichtsplanung sollten Sie die MentorInnen um Unterstützung bitten; Nachbesprechungen sind ebenfalls anzustreben, soweit es die Zeit der MentorInnen erlaubt. Bei der Wahl der Unterrichtsthemen sollten Ihre Interessen und Fähigkeiten berücksichtigt werden.

Während des Praktikums sind 12-15 Stunden zu unterrichten; außerdem sind 50 Stunden zu hospitieren.

Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche sind grundsätzlich in allen Fächern (nach Interesse und Zutrauen) möglich; d.h. nicht nur in den studierten Unterrichtsfächern. Beobachtende Tätigkeiten (z.B. bei Elternabenden, Konferenzen) oder Aktivitäten im außerschulischen Bereich werden im Rahmen der Schulpraktikumsbestätigung als Hospitationsstunden anerkannt.

Wer aktiv an der Gestaltung einer Projektwoche oder einer Klassenreise teilnimmt, kann den Anteil des eigenen Unterrichts und der Hospitationen um jeweils 1/3 reduzieren.

Schulpraktikum im Ausland
Das SP kann auch im Ausland gemacht werden. Es dauert ebenfalls vier Wochen, wobei wir zur Verlängerung um eine auf fünf Wochen raten möchten. Sie soll der Eingewöhnung dienen und die Voraussetzung schaffen, dass in den vier Wochen des Praktikums tatsächlich alle Aufmerksamkeit den schulpraktischen Studien gewidmet werden kann.

Für ein Schulpraktikum im Ausland ist die Anmeldung im ZfS nicht erforderlich.
Wesentlich dagegen ist die Bestätigung der Schule, in der der Praktikumszeitraum und die Anzahl der Hospitations- und Unterrichtsstunden aufgeführt sein müssen. Auch muss die Stufe, in der das Praktikum absolviert worden ist, erkennbar sein.

Diese Bescheinigung muss im ZfS vorgelegt werden, wo dann die Bescheinigung über das Praktikum ausgestellt wird.

Interessierte an einem Auslandspraktikum melden sich bitte unbedingt vor der Aufnahme des Praktikums im ZfS, um nachträgliche Probleme bei der Anerkennung zu vermeiden.

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