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Praktika im Diplom-Studiengang Psychologie - FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQs) - Diplom

Wie, wo und wann melde ich mich für das Praktikum und das Begleitseminar an?
Du meldest Dich bei Frau Herzog, VMP5, Raum 4060, mit dem gelben DIN A4 Formular
„Anmeldung zum Vorbereitungs- und Begleitseminar zum Halbjahrespraktikum“ an.
Auf diesem kreuzt Du an, in welchem Bereich und beim wem Du die Veranstaltung belegen möchtest, [Achtung die genannten Namen sind nicht alle aktuell, bitte seht im Vorlesungsverzeichnis nach, wer tatsächlich Praxisbegleitseminare gibt]. Die Wahl ist frei.
Abgabe-Stichtage sind der 15. Mai für das folgenden Wintersemester, und der 15. Dezember für das folgenden Sommersemester .

Außerdem sollte auf jeden Fall im Vorfeld geklärt sein, dass die Voraussetzungen für den Beginn des Praktikums auch erfüllt sind:

  • frühestens im 2. Sem. des Hauptstudiums (eigentlich eher im 3.)
  • nach der Schwerpunkt-Wahl
  • die auf der 2. Formularseite ausgeführten Voraussetzungen Deines gewählten Arbeitsbereiches

 
Kann ich das Praktikum strecken?
Ja, stelle persönlich vor Beginn des Praktikums einen Antrag auf Streckung des Praktikums beim Praktikumsbureau.
Die regelmäßige Praktikums-Tätigkeit sollte durch die Streckung den Umfang einer halben Stelle nicht unterschreiten, d. h. die Streckung auf ein Jahr ist möglich.

Kann ich das Praktikum teilen?
Ja, stelle persönlich vor Beginn des Praktikums einen Antrag auf Teilung des Praktikums beim Praktikumsbureau.
Wichtig: kein Praktikumsteil darf kürzer als 2 Monate dauern!
Üblich ist in 2 und 4 bzw. 3 und 3 Monatsabschnitte zu splitten.
Es müssen dann auch 2 Praktikumsberichte verfasst werden. Die Betreuung erfolgt meistens durch eine Person, auch wenn die Teile des Praktikums in verschiedenen Arbeitsbereichen stattfinden sollten; besprecht diese bitte mit der Leitung des Praxisbegleitseminars.

Muss ich während des Praktikums Studiengebühren bezahlen?
Ab WS08/09: Ja, es sei denn Du lässt Dich beurlauben, aber der Semesterbeitrag in Höhe von z. Z. 251,- € ist auf jeden Fall zu zahlen. Dieser inkludiert dann das Semesterticket, welches jedoch mit Begründung (z. B. Ortsabwesenheit) vor Semesterbeginn zurückgegeben werden kann.
Nach den gesetzlichen Änderungen zu den Studiengebühren gibt es keine Befreiung über das Studierendenzentrum (lt. Herrn Hallmann) mehr.

Wer berät zum Sozialpraktikum (6 Wochen-Praktikum)?
Das Praktikumsbureau

Wie bekomme ich den Schein zum Sozialpraktikum (6 Wochen-Praktikum)?
Bringe eine Bescheinigung der Institution in der Du das Sozialpraktikum gemacht hast,
einen kurzen Bericht (bestehend aus 2-3 Seiten) zu den Fragen:
"Was war das für eine Institution? Was habe ich dort gemacht? Was habe ich dabei gelernt?" und
den ausgefüllten Schein "Bescheinigung" aus dem Holz-Ständer, Aufgang B, ins Praktikumsbureau.
Nach einigen Tagen kannst Du den Schein dann bei Frau Herzog abholen.
Solltest Du unsicher sein, ob die Institution für die Anerkennung geeignet ist, komme vorm Praktikum in die Sprechstunde.

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