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Teilung und Streckung des Praktikums

Teilung: Auf Antrag kann das Praktikum geteilt werden, wenn die Dauer eines einzelnen Praktikumsteils 4 Wochen nicht unterschreitet und das Erreichen der Qualifikationsziele möglich bleibt.

Streckung: Auf Antrag kann das Praktikum (oder einzelne Teile) auf die doppelte oder vierfache Länge gestreckt werden, sofern das Erreichen der Qualifikationsziele möglich bleibt. Bei der Streckung reduziert sich die wöchentliche Regelarbeitszeit umgekehrt proportional. 

Es ist auch möglich das Praktikum gleichzeitig zu teilen und zu strecken.

Die Anträge auf Teilung und Streckung erhalten Sie bei uns im Praktikumsbüro (PraB).  

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