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Praktikum im Bachelorstudium Psychologie - Einsatzstellen

 

Die Fachspezifischen Bestimmungen sehen als Qualifikationsziele des Modules „Berufsorientierung“ im Bachelorstudium Psychologie Folgendes vor:

Die Studierenden setzen sich mit den berufsbezogenen Zielen des Studiengangs auseinander und können Qualifikationserfordernisse für ein exemplarisch gewähltes Berufsfeld spezifizieren, das ihren persönlichen berufsbezogenen Studiengangszielen entspricht.
Die Studierenden sind in der Lage, für das exemplarisch gewählte Berufsfeld das komplexe Geflecht der an in diesem Berufsfeld in Vollzeit tätigen Psychologinnen und Psychologen gestellten Anforderungen, der Berufsrollen und ggfs. ethischen Fragen auf Grundlage eigener, umfassender handlungspraktischer Erfahrungen erschöpfend zu identifizieren und richtig zu deuten. Die Studierenden sind in der Lage, die verschiedenen Qualifikationserfordernisse für die in diesem Berufsfeld in Vollzeit tätigen Psychologinnen und Psychologen nachvollziehbar, korrekt und vollständig darzulegen. Die Studierenden können Bereiche identifizieren, in denen sie individuelle Entwicklungsbedarfe im Hinblick auf die berufsbezogenen Anforderungen und Qualifikationserfordernisse für das exemplarisch gewählte Berufsfeld besitzen. Die Studierenden können Einflussfaktoren darlegen, die im exemplarisch gewählten Berufsfeld zu einem Missbrauch bzw. zu einer falschen Anwendung psychologischer Kompetenzen führen können.

Grundsätzlich soll durch das von der oder dem Studierenden gewählte Praktikum ein ganzheitlicher Einblick in ein psychologisches Berufsfeld gewonnen werden. Voraussetzung hierfür ist die Anleitung durch eine(n) an einer Hochschule ausgebildete(n) „Voll-Psychologin/en“. In Ausnahmefällen ist auch eine Betreuung durch VertreterInnen anderer Fachdisziplinen möglich, sofern ein Einblick in das psychologische Berufsfeld gewährleistet ist.

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