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FAQ StuP

Für Bachelor- und Masterstudierende:

  • Ich möchte mich an der Universität Hamburg für einen Masterstudiengang Lehramt oder Erziehungswissenschaft bewerben. Ist mein Bachelorabschluss eine ausreichende Qualifikation?
  • Ich kann die zu wählenden Veranstaltungen in der Anmeldephase nicht sehen, woran liegt das?
    • Bitte überprüfen Sie, ob Sie sich im vergangenen Semester selbst zum Modul angemeldet haben. Wenn Sie dies nicht getan haben, melden Sie sich bitte im betreffenden StuP und lassen sich für das Modul nachmelden. Bitte geben Sie dabei auch an (Veranstaltungsnummer!!!) welche Veranstaltungen aus dem letzten Semster dann noch mit dem Modul verknüpft werden müssen.
  • Ich kann meine Veranstaltungen und die dazugehörigen Leistungspunkte nicht im Leistungskonto sehen. Woran liegt das?
    • Im Leistungskonto werden nur vollkommen abgeschlossene Module mit allen dazugehörigen Leistungspunkten geführt. Sollten also einzelne Lehrveranstaltungen oder Prüfungen noch nicht besucht/absolviert worden sein, so werden auch noch keine Leistungspunkte angezeigt.
  • Ich kann eine Note zwar unter Prüfungsergebnissen aber noch nicht im Leistungskonto sehen, woran liegt das?
    Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie haben noch nicht alle Veranstaltungen des Moduls erfolgreich absolviert. Die Note und die    Leistungspunkte erscheinen erst nach erfolgreichem Besuch aller zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen und dem Eintrag der Note.
  2. Die Note wurde zwar durch den/die PrüferIn eingetragen aber noch nicht veröffentlicht. Bitten Sie den/die PrüferIn die Note zu veröffentlichen.
  • Ich bin krank und kann an einer oder mehreren Modulprüfungen nicht teilnehmen. Wen muss ich wie informieren?
Lehramtsstudierende Bachelor/Master:

         

Klausur: Krankschreibung des Arztes unter beigefügtem ausgefülltem Formular für die Abmeldung von einer Prüfung an das ZPLA zu übersenden. Hierbei ist eine möglichst vollständige Angabe der notwendigen Daten hilfreich, um spätere Nachfragen zu vermeiden. Die Übersendung hat unverzüglich zu geschehen - spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum. Danach wird eine Krankschreibung nicht mehr akzeptiert, was zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt. Zudem ist es empfehlenswert, das jeweilge Studienbüro des betroffenen Teilstudiengangs sowie den Lehrenden über die Krankmeldung zu informieren.

Eine Krankmeldung gilt für den gesamten in der Bescheinigung genannten Zeitraum. Wenn Sie sich dennoch entschließen, zu einer Klausur (oder anderen Prüfung) im Krankschreibungszeitraum zu gehen, erklären Sie damit, dass Sie ab diesem Zeitpunkt wieder gesund sind. Sie können sich dann bei einem Nichtbestehen der Klausur (oder anderen Prüfung) nicht auf die Krankheit berufen. Für alle weiteren Klausuren (oder anderen Prüfungen) im Zeitraum der Krankschreibung gelten Sie dann ebenfalls als gesund. Wenn Sie dann eine Klausur (oder andere Prüfung) in diesem Zeitraum nicht mitschreiben (oder nicht daran teilnehmen) gilt (gelten) diese dann als "nicht bestanden".

Mündliche Prüfung/Hausarbeit: Aufgrund der i.d. R. individuellen Abgabe- bzw. Prüfungstermine klären Sie die Details mit dem jeweiligen Studienbüro und dem Lehrenden. Das ZPLA braucht hierzu keine Information.

Teilnahme an Lehrveranstaltungen: Hierfür braucht das ZPLA keine Krankmeldungen. Da es in der Regel eine Anwesenheitspflicht gem. Prüfungsordnung gibt, ist diese Krankmeldung direkt beim Lehrenden abzugeben. Dieser entscheidet dann auch über eventuelle Kompensationsmaßnahmen.

Krankmeldungen zur Bachelorarbeit: Diese müssen unverzüglich an das ZPLA übermittelt werden, auch hier gilt maximal die o. g. 14-Tages-Frist. Für die Krankmeldung ist ebenfalls das oben genannte Formular zu verwenden. Die Krankmeldungen müssen in jedem Falle vor dem Abgabetermin der Bachelorarbeit hier eingegangen sein.      

B.A./M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft

Klausur,
Mündliche Prüfung, Hausarbeit: Krankschreibung des Arztes unter beigefügtem ausgefülltem Formular für die Abmeldung von einer Prüfung im Krankheitsfall an das Studien- und prüfungsbüro Erziehungswissenschaft zu übersenden. Hierbei ist eine möglichst vollständige Angabe der notwendigen Daten hilfreich, um spätere Nachfragen zu vermeiden. Die Übersendung hat unverzüglich zu geschehen - spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum. Danach wird eine Krankschreibung nicht mehr akzeptiert, was zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt. Zudem ist es notwendig den Lehrenden über die Krankmeldung zu informieren.
Eine Krankmeldung gilt für den gesamten in der Bescheinigung genannten Zeitraum. Wenn Sie sich dennoch entschließen, zu einer Klausur (oder anderen Prüfung) im Krankschreibungszeitraum zu gehen, erklären Sie damit, dass Sie ab diesem Zeitpunkt wieder gesund sind. Sie können sich dann bei einem Nichtbestehen der Klausur (oder anderen Prüfung) nicht auf die Krankheit berufen. Für alle weiteren Klausuren (oder anderen Prüfungen) im Zeitraum der Krankschreibung gelten Sie dann ebenfalls als gesund. Wenn Sie dann eine Klausur (oder andere Prüfung) in diesem Zeitraum nicht mitschreiben (oder nicht daran teilnehmen) gilt (gelten) diese dann als "nicht bestanden".
Teilnahme an Lehrveranstaltungen:
Hierfür braucht das Studien- und Prüfungsbüro keine Krankmeldungen. Da es in der Regel eine Anwesenheitspflicht gem. Prüfungsordnung gibt, ist diese Krankmeldung direkt beim Lehrenden abzugeben. Dieser entscheidet dann auch über eventuelle Kompensationsmaßnahmen. Krankmeldungen zur Bachelorarbeit: Diese müssen unverzüglich an das Studien- und prüfungsbüro übermittelt werden, auch hier gilt maximal die o. g. 14-Tages-Frist. Für die Krankmeldung ist ebenfalls das oben genannte Formular zu verwenden. Die Krankmeldungen müssen in jedem Falle vor dem Abgabetermin der Bachelorarbeit hier eingegangen sein.
 
 
 
  • Ich habe bereits an einer anderen Deutschen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang studiert. Wie kann ich mir meine Leistungen anerkennen lassen?                                      Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Ich habe bereits im Ausland studiert und möchte mir meine Leistungen anerkennen lassen. An wen muss ich mich wenden?                                                                                          Anerkennung von ausländischen Hochschulen
  • Ich bin Teilzeitstudierende/r und habe die Aufforderung erhalten mich zur Semesterplanung an die Studienbüros meiner Fächer zu wenden. An wen muss ich mich wenden und wie soll ich mich vorbereiten?
    • Bitte machen Sie für die Semesterplanung im Fach Erziehungswissenschaft einen Termin mit dem Leiter des Studien- und Prüfungsbüros Erziehungswissenschaft aus.
    • Teilzeitstudierende, dürfen in jedem Semester nur die Hälfte der regulären 30 LP erbringen. D.h. Sie sollen im Teilzeitstudium nur im Umfang von 15 LP studieren. Um eine angemessene Semester- und Studienplanung empfehlen wir Ihnen die Module nicht "auseinaderzureißen", sondern die Hälfte der zu studierenden Module zu beginnen. Zu dem Beratungstermin können Sie bereits eine vorläufige Semesterplanung mitbringen.
  • Ich bin Mutter/Vater und in der Semesterplanung eingeschränkt. Wie kann ich mein Semester so planen, dass die Betreuung meines Kindes/meiner Kinder gesichert werden kann?
    • Eltern haben die Möglichkeit im Fach Erziehungswissenschaft einen sogenannten Härtefallantrag zur Bevorzugung bei der Vergabe von Seminarplätzen zu stellen. Dieser ermöglicht es Ihnen, Seminare der Erziehungswissenschaft immer zu den Zeiten zu bekommen, zu denen Sie können. Damit wir Sie vor Ende der Anmeldephase zu den Seminaren einbuchen können, ist es dringend erforderlich, dass Sie die Anträge bereits zu Beginn der Anmeldephase unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen bei uns abgeben.
  • Ich bin chronisch krank und gelte als Härtefall (Bestätigung durch Frau Gattermann-Kasper)
    • Chronisch Kranke, die medizinisch bedingte Probleme bei der Semesterplanung haben,  können einen Härtefallantrag zur Bevorzugung bei der Vergabe von Seminarplätzen stellen. Damit wir Sie vor Ende der Anmeldephase zu den Seminaren einbuchen können, ist es dringend erforderlich, dass Sie die Anträge bereits zu Beginn der Anmeldephase unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen bei uns abgeben.
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