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Häufig gestellte Fragen am Arbeitsbereich "Psychologische Methoden"

Bitte bei Fragen zunächst die FAQs konsultieren bevor Sie uns eine E-Mail schicken. Die Beantwortung der E-Mails raubt uns Zeit, die wir für Vor- und Nachbereitung von Seminaren, Korrekturen etc. benötigen. Viele Fragen können evtl. durch die FAQs bereits beantwortet werden.

Bei Fragen zur Anzahl an Prüfungsversuchen, Nicht-Teilnahme an Prüfungen, Härtefallanträgen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt bzw. das Studienbüro.


Generelles zur Klausureinsicht:
Die Klausureinsicht soll Ihnen die Möglichkeit geben, die Bewertung Ihrer Leistungen nachzuvollziehen.
Sie dient nicht dazu, die Inhalte der Klausuren oder Ihre Leistungen im Einzelnen zu besprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir das aus zeitlichen Gründen nicht leisten können. Sollten Sie Einwände gegen die Benotung Ihrer Klausur haben, dann hängt das weitere Vorgehen von der Art der Einsichtnahme ab: Fragen Sie dazu bitte die Aufsichtspersonen. Zu guter Letzt: Die Klausuren oder einzelne Aufgaben sind nicht öffentlich. Wir weisen darauf hin, dass Klausuren oder einzelne Aufgaben daraus nicht veröffentlicht werden dürfen.


Zu Klausuren/Korrektur/Einsichtnahme Statistik I und II:
Wir bekommen immer wieder E-Mails zu Statistik I und II Klausuren, insbesondere von Personen, die Schwierigkeiten in der Klausur hatten. Darin wird meist moniert, dass die Klausur zu lang oder zu schwer gewesen sei. Die Klausuren sind so konzipiert, dass sie in der vorgegebenen Zeit zu schaffen sind. Voraussetzung ist, dass die Aufgaben geübt worden sind und der Inhalt der Seminare/ Vorlesungen verstanden wurde. Bei der Erstellung durchläuft die Klausur mehrere Stufen. Sie wird von verschiedenen Personen auf die benötigte Zeit und den Schwierigkeitsgrad überprüft. Ein Missverständnis scheint häufig zu sein, dass der nicht überprüfte Glaube,alles verstanden zu haben ausreicht, um die Klausur gut zu bestehen. Die Klausuren sind so konzipiert, dass ein souveräner und
geübter Umgang mit den Konzepten, Formeln (gegeben in der Formelsammlung, die der Klausur beiliegt) und dem Taschenrechner zu einer gute Note führen sollte. Selbstständige Übung in der
Anwendung der Konzepte, Formeln und dem Taschenrechner sollten zum Bestehen reichen. Was nicht
funktionieren wird: Auswendiglernen, Nachrechnen ohne sich selbst zu prüfen.

 
Frage: Wann werden die Klausurnoten veröffentlicht?

Antwort: Jeweils sobald die Klausuren fertig korrigiert sind. Bitte sehen Sie davon ab, uns jeweils solche E-Mails zu schicken. Deren einzelne Beantwortung würde uns Zeit kosten, die wir z.B. für Korrekturen benötigen.
 

Frage: Ist es richtig, dass der Einsichtstermin für die Klausur ca. zwei Wochen nach dem Klausurtermin
stattfindet?

Antwort: Das lässt sich nicht generell so beantworten. Üblicherweise wird die Einsichtnahme frühestens zwei Wochen, eher drei oder vier Wochen nach dem Klausurtermin stattfinden, da alleine die Korrekturen einige Zeit in Anspruch nehmen.
 

Frage: Wie erfahre ich vom Termin der Einsichtnahme?

Antwort: Dieser Termin wird über Stine per E-Mail versendet.

Frage: Ich werde den Termin der Einsichtnahme nicht wahrnehmen können. Wäre es möglich, dass ich meine Klausur zu einem anderen Zeitpunkt einsehen kann?

Antwort: Der Termin zur Einsichtnahme ist verbindlich. Extratermine sind nicht vorgesehen. Das Problem ist, dass das sehr aufwendig wird. Einen Extratermin können wir daher nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) gewähren.


Frage: Ich habe folgenden Taschenrechner XXX. Darf ich den in der Statistik Klausur benutzen?

Antwort: Wir können nicht jeden Taschenrechner überprüfen und kennen auch nicht die Möglichkeiten eines jeden möglichen Modells. Grundsätzlich dürfen Sie alle Taschenrechnermodelle benutzen die ein "herkömmliches" Display (keine Graphikdarstellung) haben. Taschenrechner, die tabellarische Eingaben erlauben oder Graphiken darstellen können, sind nicht erlaubt.
Beispiele für erlaubte Taschenrechner: Casio FX-115MS oder FX-350MS


Statistik I und II allgemein:
Frage: Können die Lösungen für die Übungsaufgaben herausgegeben werden?

Antwort: Nein! Die Aufgaben werden in den Tutorien bearbeitet. Dort können Ergebnisse erarbeitet,
besprochen und verglichen werden. Es gibt zahlreiche weitere Quellen für Aufgaben mit Lösungen
(z.B. Arbeitsbuch ...)


Klausureinsichtnahme Master-Klausuren:
Frage:
Wie erfahre ich von dem Termin zur Klausureinsicht?

Antwort:
Für die Masterklausuren ist kein allgemeiner Termin zur Einsichtnahme vorgesehen. Wenn Sie Ihre Klausur einsehen wollen, setzen Sie sich bitte mit Frau Schlünkes wegen eines Termins in Verbindung.

Einführung in R:
Frage: Ich habe mit der Hausarbeit begonnen. In den Analysen habe ich die Kennwerte/Verfahren X
und Y, als graphische Darstellung habe ich Z verwendet und schließlich habe ich die Ergebnisse in
Tabellen dargestellt. Reicht das oder sind noch weitere Rechnungen notwendig?

Antwort: Das müssen Sie entscheiden. Bei dieser Arbeit geht es darum, dass Sie selbstständig eine Analyse (Regressions- oder Varianzanalyse) der Daten durchführen und die Ergebnisse interpretieren. Es geht nicht darum, die "Wahrheit" oder genau ein "richtiges" Vorgehen zu finden, sondern Sie sollen eigene Entscheidungen treffen und Ihre möglichst präzisen Aussagen gut begründen (z.B. macht die Annahme eines linearen Zusammenhangs Sinn?, gibt es Hinweise darauf, dass Annahmen verletzt sind?).


Scheinanrechnung:

Frage: Ich studiere im X-ten Fachsemester Psychologie und besuche im Moment den Kurs Y. Ich habe vorher Z-wissenschaft studiert und dort bereits einen benoteten Schein in einem Y Seminar mit Note erworben. Ist es möglich mir diesen für Y anerkennen zu lassen?

Antwort: Das muss geprüft werden. Kommen Sie bitte in die Sprechstunde von Herrn Spieß (am besten mit Termin) und bringen Sie mit:
a) Unterlagen aus denen ersichtlich ist, was Sie inhaltlich in dem/in
    den Kurs/en gemacht haben, die Sie sich anerkennen lassen wollen,
b) Nachweis, dass Sie den Kurs/die Kurse besucht haben (wenn vorhanden),
c) Notennachweis.

 


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