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Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die ihm durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig. Dazu zählt z.B. die praktische Auslegung der Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus vier Vertretern der Professoren, einem Vertreter des akademischen Personals, einem Vertreter des Technischen- und Verwaltungspersonals und einem studentischen Vertreter zusammen.

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